In Antwort auf:In mindestens einer Gemeinde seien die Geräte in der Nacht vor ihrem Einsatz in den Wohnungen von Parteimitgliedern gelagert worden
Danach Dein post. Tut mir leid aber Es geht hier nicht um 3400 Stimmen, es geht nicht um eine bestimmte Partei. Einzig und allein geht es um den Einsatz von Wahlcomputern. Der gehört ganz einfach verboten, egal welcher Hersteller das Dingen liefert.
In diesem Sinne captain ahab.
Grundgesetz Artikel 20
[Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
kapitän, die begründung für deinen austritt aus der hfo ist mehr als fraglich. was machst du denn wenn mal ein dickeres brett gesägt wird als das verschieben eines beitrages?
das thema als solches ist übrigens genau durch deine ff-kommentare unleserlich geworden!
@atomic: Das verschieben des Beitrages war nicht der Grund für meinen Austritt. Das ich den thread selber ziemlich versaut habe ist mir auch klar. Die letzten postings allerdings sollten dafür sorgen, das er wieder eine vernünftige Form bekommt. Möglicherweise kann man ja meinen Mist auslagern. Werde ich mich mal drum bemühen.
In diesem Sinne captain ahab.
Grundgesetz Artikel 20
[Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.