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 DEL und unterklassige Ligen
Magro Offline

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Beiträge: 5.251

06.07.2006 11:18
„Seitennetze“ bald nicht mehr notwendig Antworten

„Seitennetze“ bald nicht mehr notwendig; Neuregelung zur DIN 18036 steht unmittelbar vor der Umsetzung

Die gemeinsam von DEB, DEL und ESBG eingebrachte Neuregelung zur DIN 18036 (Bau von Eissportanlagen) steht unmittelbar vor der Umsetzung. Das bei Prof. Dr. Veit Senner von der TU München in Auftrag gegebene Gutachten über die Schutzvorrichtungen in Eisstadien bestätigt, dass bei einem Aufbau von formstabilem, durchsichtigen Material in Höhe von 160 cm bis 200 cm auf die Bande keine weiteren Netze an den Seiten mehr notwendig sind.

DEB-Vizepräsident Uwe Harnos: „Unsere Ziele, Gesundheitsschutz für Zuschauer, Rechtssicherheit für Hallenbetreiber und Klubs und die Bewahrung der Sportart in ihrer Eigenart sehen wir mit den neuen Richtlinien erfüllt. Da derzeit nur sehr wenige Stadien mit Seitennetzen ausgestattet sind, ist durch einen entsprechenden Aufbau auf der Seitenbande in allen Stadien durch die neue DIN ein erhöhter Zuschauerschutz zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass der Text in seiner nun bestehenden Form in ca. zwei Monaten als sogenannte Weißschrift veröffentlicht werden wird und dann Gültigkeit besitzt. Die Notwendigkeit von Netzen oberhalb der Schutzeinrichtungen auf den Seitenbanden ergibt sich dann aus der DIN 18036 nicht mehr.“

Der Text der DIN 18036 Ziff. 4.3.6 lautet nunmehr wie folgt:

„In den Endzonen (hinter den Torlinien) und von der Torlinie 4 m Richtung neutrale Zone muss formstabiles, durchsichtiges Material in Höhe von 160 cm bis 200 cm auf die Bande aufgebaut werden.

Über dem formstabilen, durchsichtigen Material müssen in diesem Bereich zusätzlich Fangnetze angebracht werden. Diese Fangnetze müssen bis zu einer Geraden reichen, die von der gegenüberliegenden Torlinie zu einem 2,30 m über der Vorderkante der obersten Tribünenstufe im Unterrang liegenden Punkt verläuft, mindestens jedoch 5,00 m ab Oberkante des formstabilen, durchsichtigen Materials hoch sein. Das formstabile, durchsichtige Material auf den Längsseiten (ausgenommen im Bereich vor den Spielerbänken) und hinter den bzw. seitlich von den Spielerbänken muss 1,60 m hoch sein.

Der Abstand zwischen den einzelnen Schutzelementen darf höchstens 5 mm betragen. Die Kante der Schutzelemente im Bereich der Spielerbänke sind mit Polstern zu versehen.

Im Spielbetrieb außerhalb des internationalen Eishockeyverbandes (IIHF), der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) und der Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG) dürfen auch andere Sicherheitseinrichtungen in entsprechender Höhe verwendet werden.

Alle Sicherheitseinrichtungen oberhalb der Bande (formstabiles, durchsichtiges Material bzw. Fangnetze) müssen einem mit 160 km/h auftreffenden Puck standhalten. Feste Teile der Sicherheitseinrichtungen müssen so ausgebildet sein, dass sie nicht verletzungsgefährlich sind. Die Sicherheitseinrichtungen sollten bei einer anderweitigen Nutzung der Eisfläche leicht entfernbar sein.“

Quelle: DEB-Newsletter

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