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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 313 mal aufgerufen
 Huskies-Medienspiegel
seebastian Offline

Special Team


Beiträge: 656

21.08.2008 21:45
Frage zum Medienspiegel Antworten



Hey!

Also, erstmal find ich die einführung eines Medienspiegels gut!

Hab nur mal ne Frage dazu....
Soll dann, wenn diskussionsbedarf besteht zu dem im Medienspiegel geposteten Thema auch diskutiert werden???
Oder sollen da nur News rein???

Also, z.B. hab ich eben den HNA Bericht vom Mischi Christ gepostet. Wenn ich jetzt meinen Senf dazu geben will, soll ich das dann gleich in dem Thread machen, oder soll dann dafür ein extra Thread im Unterforum "Manschaft" erstellt werden??
Weil... wenn das jetzt hier erledigt wird, können wir uns fast den Manschaftsthread Sparen, oder!

Im Zoff z.B. gibts nen Medienspiegel in dem nix gepostet werden soll außer Pressemitteilungen und Zeitungsberichte...
Aber wir sind ja nicht das zoff!

Bye,
Sebastian!



Aber im Ernst, es gibt drei Möglichkeiten, Eishockey in die nicht fachspezifischen Medien zu bringen: Krebs, Doping , Massenschlägerei. Für Tore, Pässe und Spannung reicht der Intellekt des Durchschnittbürgers nun einmal nicht aus. Und wenn irgendwo eine Schlagzeile steht: „Eishockeyspieler verweigert Dopingtest“, dann dringen bei 95% aller Leser nur die Worte „Eishockey“ und „Doping“ ins Hirn, der Rest verdampft kurz hinter der Bindehaut.

+++ Alexander Brandt +++


Auf Blitz folgt Donner!!!

Kassel rockt die DEL!!!

captain ahab Offline

Captain Brush


Beiträge: 2.134

21.08.2008 22:38
#2 RE: Frage zum Medienspiegel Antworten

Ich bin der Meinung, wenn man über ein Thema quatschen will, sollte man einen neuen thread aufmachen. Ich denke in den wenigsten Fällen ist das aber von nöten. Bsp. Nagelprobe für die Defensive. Was willste da groß quatschen?

In diesem Sinne captain ahab.

Zitat Uwe Krupp:"Wer protestieren will, soll in die Politik gehen"

Mach ne Fliege Du Depp




Grundgesetz Artikel 20

[Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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