Der captain hat´s schon im Hallengedöns-Thread geschrieben, aber hat ja eigentlich nix mit der Halle zu tun.
Mal schauen was da jetzt passiert. Mit dem Geld bleibt´s dann qualitätsmäßig zum Glück wohl wirklich nicht in der Kategorie vom RAF-Ba(a)ader. Mal sehen was da geht. Welche (sofern man das mal in´s Auge nimmt) deutschen Blueliner sind denn zu haben?
_____________________________________________________________________ Denn ich hab´ heute Nacht einen Engel gesehen - Mona Lisa - so wunderschön!! Part of the E-Block Flippers
Saison 2006/2007 nur echt mit den Feten-Freunden E-Block!
Dies läßt natürlich auch Spekulationen über die Frage zu, ob der Hauptsponsor und potenzielle zukünftige Namenssponsor einer eventuell neuen Multifunktionshalle in Kassel um ein abermaliges Verpassen des Aufstiegs der Huskies bangt.
In Antwort auf:geschrieben von Iceman am 19.11.07: Für uns Fans ist das Luxusdenken nun mal Bestandteil der nicht vorhandenen Show und den hohen Eintrittspreisen. Man möchte unterhalten werden, mal ein paar geniale Moves, Pässe, Aktionen erleben. Tempo, Zug zum Tor und Schlagschüsse bewundern. All das wird nur halbherzig praktiziert, sobald 2 Tore Vorsprung rausgespielt sind.
In Antwort auf:ies läßt natürlich auch Spekulationen über die Frage zu, ob der Hauptsponsor und potenzielle zukünftige Namenssponsor einer eventuell neuen Multifunktionshalle in Kassel um ein abermaliges Verpassen des Aufstiegs der Huskies bangt.
In diesem Sinne captain ahab.
Grundgesetz Artikel 20
[Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.