Wie was wer? Mein Angebot zählt also nicht? Naja, du weißt aber, dass ich laut Paragraph 433 BGB dir ein rechtsgültiges Angebot gemacht habe. Du solltest annehmen oder ablehnen, aber nicht einfach übergehen. Bei einem Zuschlag in der hier angelaufenen Versteigerung schließt du einen rechtsgültigen Kaufvertrag (§§433 BGB, 156 BGB) ab, der dich zur Erfüllung verpflichtet. Gibst du mir den Zuschlag nicht, so ist auch das Angebot ungültig, dass übrigens nur bei Nichtannahme oder Übergebot erlischt. Also, bietet jemand mehr als ich?
@Psycho... freut mich ja, daß du so fleißig lernst *grins* Aber soweit ich das überblicke war hier im Anfangspost von keiner Versteigerung, sondern von einem Tausch die Rede....*g* Und dabei zählt wohl, was vom Anbieter angenommen wird. Keine Bestätigung ist somit keine Annahme und damit wär eine Grundlage für nen Vertrag nicht gegeben. Zu schreibst ja selbst: Zuschlag. Zur Ablehnung ist er, wie ich denke, nicht verpflichtet. Selbst wenn es sich um eine Versteigerung handeln würde, bliebe 1. zu klären, ob dein "Einsatz" mehr wert wäre, als der von Sweety gebotene "Appel und n Ei" *g*... 2.Geht man von Ilpos Versteigerung im untenstehenden Posting aus, so hat er als "Währung" Playercards angegeben. Du hättest damit in einer nicht akzeptierten Währung geboten, was dein Gebot wohl ebenfalls juristisch nichtig und nicht rechtsgültig gemacht hätte *g* Oder so....*gggg* Sehr sehr fragwürdig und noch einige Vorlesungen zu besuchen, glaub ich ;-) *g* Irgend nen Jurist anwesend? *g*;-)
-judy-
**MOT15MSADA7C-BWC**MOTPTBBC-EAZ**mein top-magier ist icy**all constants are variables**trägerin des LEUCHTE-GEDÄCHTNIS-SHIRTS**Wirklich reich sind die,die mehr Träume haben als die Realität zerstören kann **Every time I try to talk to you I get tongue-tied Turns out that everything I say to you Comes out wrong and never comes out right
Ich bin zwar kein Jurist, aber Deine Erklärung scheint mir plausibler als die des angehenden Rechtsverdrehers oder wie die Typen heissen, die in Göttingen am Deuerlich die Straße kreuzen...
SVEN VALENTI - Schlittschuhgott!!! (Aber erst hinter Alex Wedl!)
Nein, zum Glück bin ich kein Jurist, das was ich mache ist Zivilrecht für Wirtschaftswissenschaftler... Und ich hab schon wieder genug von Recht, es reicht, danke... Schein schaffen, abhaken, vergessen
Übrigens ist das was zu schreibst, egal wie plausibel es klingt, totaler Schwachsinn, solang du nicht in der Lage bist, es an Paragraphen zu belegen... Ausserdem ließ noch mal. Ich schrieb nicht, er müßte ablehnen, sondern er sollte im Sinne der Vollständigkeit... Das ist ein Unterschied...
In Antwort auf:@Psycho... freut mich ja, daß du so fleißig lernst *grins* Aber soweit ich das überblicke war hier im Anfangspost von keiner Versteigerung, sondern von einem Tausch die Rede....*g* Und dabei zählt wohl, was vom Anbieter angenommen wird. Keine Bestätigung ist somit keine Annahme und damit wär eine Grundlage für nen Vertrag nicht gegeben. Zu schreibst ja selbst: Zuschlag. Zur Ablehnung ist er, wie ich denke, nicht verpflichtet. Selbst wenn es sich um eine Versteigerung handeln würde, bliebe 1. zu klären, ob dein "Einsatz" mehr wert wäre, als der von Sweety gebotene "Appel und n Ei" *g*... 2.Geht man von Ilpos Versteigerung im untenstehenden Posting aus, so hat er als "Währung" Playercards angegeben. Du hättest damit in einer nicht akzeptierten Währung geboten, was dein Gebot wohl ebenfalls juristisch nichtig und nicht rechtsgültig gemacht hätte *g* Oder so....*gggg* Sehr sehr fragwürdig und noch einige Vorlesungen zu besuchen, glaub ich ;-) *g* Irgend nen Jurist anwesend? *g*;-)
In Antwort auf: Übrigens ist das was zu schreibst, egal wie plausibel es klingt, totaler Schwachsinn, solang du nicht in der Lage bist, es an Paragraphen zu belegen...
Tztztz, also wie ich wohl meine, ist nicht alles, was nicht anhand von Paragraphen belegt wird = Schwachsinn!!! Wenn ich irgendwas hinpinsel, ist es auch nicht gleich richtig, weil mit nem BGB-Paragraphen belegt ist
Auch ich bin- wie du- kein Rechtsverdreher *g*...obwohl, wenn ichs mir so überlege, als Nebenfach könnt ich ja doch vielleicht mal... *g*
In Antwort auf: Ausserdem ließ noch mal. Ich schrieb nicht, er müßte ablehnen, sondern er sollte im Sinne der Vollständigkeit... Das ist ein Unterschied...
Öhm, les,les,les...ich kann nichts von Vollständigkeit finden... Ich hab auch nicht geschrieben, daß Ilpo ablehnen muß, bzw. daß du sagtest, er müsse ablehnen. Ich schrieb, daß er (im Sinne meines persönlichen Rechtsempfindens) nicht zur Ablehnung verpflichtet ist...;-)
In Antwort auf:ich biete dir ne Valium
abgesehen davon bin ich mir relativ sicher, daß du dich durch Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten laut Arzneimittelgesetz strafbar machst
lg, judy ;-)
**MOT15MSADA7C-BWC**MOTPTBBC-EAZ**mein top-magier ist icy**all constants are variables**trägerin des LEUCHTE-GEDÄCHTNIS-SHIRTS**Wirklich reich sind die,die mehr Träume haben als die Realität zerstören kann **Every time I try to talk to you I get tongue-tied Turns out that everything I say to you Comes out wrong and never comes out right