In Antwort auf:
F) Aufstieg von Clubs der 2. BL der ESBG in die DEL -Aufnahme von aus dem Spielbetrieb der DEL ausscheidenden Clubs in den Spielbetrieb der ESBG
1. Die DEL - Die 1. Bundesliga spielt im Rahmen ihres Spielbetriebes ab der Saison 2006/2007 keinen sportlichen Absteiger mehr aus. Unabhängig davon soll ein Austausch zwischen dem Spielbetrieb der DEL und dem Spielbetrieb der ESBG entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen möglich sein.
2. Der DEB, die ESBG und die DEL sind sich darüber einig, dass der Spielbetrieb der DEL auf maximal 16 Clubs ausgedehnt werden kann, die Ausdehnung aber nur sukzessive erfolgen kann, d.h. pro Saison maximal ein Club aus der ESBG in die DEL aufsteigen kann. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die DEL ohne den Aufstieg von zwei ESBG-Clubs mit weniger als 14 Clubs den Spielbetrieb durchführen müsste.
3. Der Erwerb der Gesellschafterstellung und der Abschluss der Lizenzverträge der Clubs mit der DEL und der ESBG richten sich nach den entsprechenden Gesellschaftsverträgen der DEL und der ESBG sowie deren weiteren Ordnungen.
4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden vertraglichen, insbesondere gesellschafts- und lizenzrechtlichen Regelungen wie auch nötigenfalls andere Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um einen Austausch zwischen dem Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga und den Ligen der ESBG zu ermöglichen. Die Vertragsparteien werden sich untereinander abstimmen und sich gegenseitig unaufgefordert informiert halten.
5. Die Clubs der DEL und der ESBG sind verantwortlich, sich fristgerecht und ggf. parallel an allen für sie in Betracht kommenden Lizenzprüfungsverfahren der Vertragsparteien zu beteiligen. Für die Wahrung von Fristen sind die jeweiligen Gesellschaftsverträge und sonstigen Ordnungen der Vertragsparteien maßgeblich.
6. Der Nachweis der wirtschaftlichen Qualifikation eines Clubs für die Teilnahme am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga oder einer Liga der ESBG richtet sich nach den jeweiligen Lizenzierungsvoraussetzungen des betreffenden Vertragspartners. Darüber hinaus wird Folgendes vereinbart:
6.1. Ein Club der ESBG hat zur Aufnahme in die DEL zur Saison 2006/2007 einen Geschäftsanteil zum Festpreis von 375.000 € vom Absteiger bzw. der DEL zu erwerben. Ein Club der ESBG hat zur Aufnahme in die DEL ab der Saison 2007/2008 einen Geschäftsanteil an dieser zum Nennwert (derzeit 16.000,- €) zu erwerben.
6.2. Ein Club der DEL hat zur Aufnahme in die ESBG einen Geschäftsanteil an dieser zum Nennwert (derzeit 500,- €) zu erwerben.
6.3. Ein Club der ESBG hat zur Erteilung einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga ab der Saison 2007/2008 eine Lizenzvergütung an die DEL in Höhe von 800.000,- € zu bezahlen.
6.4. Ein Club der DEL hat zur Erteilung einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga ab der Saison 2007/2008 eine Lizenzvergütung an die ESBG in Höhe von 100.000,- € zu bezahlen.
6.5. Der Erwerb eines Geschäftsanteils an der DEL und die Erteilung einer Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga ist ausgeschlossen, wenn hierdurch die Zahl von 16 Gesellschaftern bzw. Lizenzclubs in der DEL überschritten würde.
7. Jeder Club, der am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga teilnehmen will, muss über eine Spielstätte mit einem Kapazitätsindex von mindestens 9.000 Punkten nachweisen. Der Kapazitätsindex richtet sich nach der ordnungsbehördlich genehmigten Zuschauerkapazität der Spielstätte, wobei ein Stehplatz mit einem Punkt und ein Sitzplatz mit zwei Punkten bewertet werden. Weiter wird ein VIP-Platz in einem innerhalb der Spielstätte fest eingerichteten VIP-Raum mit entsprechender Ausstattung mit jeweils 2 Punkten bewertet. Zusätzlich wird das Vorhandensein eines Videowürfels oder einer Anzeigenanlage mit entsprechenden technischen Einrichtungen zu einer fernsehtauglichen Produktion mit 1.000 Punkten bewertet.
Darüber hinaus müssen die technischen Anforderungen für die TV-Produktion gemäß den TV-Lizenzverträgen der DEL bzw. der DEL-Clubs erfüllt werden.
Für die Spielstätten der DEL-Clubs, die am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga in der Saison 2005/2006 teilgenommen haben, wird Bestandsschutz gewährt, solange der betreffende Club ohne Unterbrechung in der DEL - Die 1. Bundesliga spielt.
Näheres ergibt sich aus der Stadionrichtlinie der DEL.
8. Der Nachweis der sportlichen Qualifikation für die Teilnahme eines Clubs für die Teilnahme am Spielbetrieb der DEL - Die 1. Bundesliga oder einer Liga der ESBG richtet sich nach den Lizenzierungsvoraussetzungen des betreffenden Vertragspartners. Darüber hinaus wird Folgendes vereinbart:
8.1. Seiteneinsteiger sind nicht zulässig. Der satzungskonforme Erwerb und/oder Umzug eines bestehenden DEL-Clubs von und/oder an „einen Ort“, an dem kein am Spielbetrieb der ESBG teilnehmender Eishockeyclub existiert, gilt nicht als Seiteneinstieg.
8.2. Clubs die am Spielbetrieb der DEL vollständig teilgenommen haben, bestätigen dadurch die sportliche Qualifikation für den Spielbetrieb der DEL in der folgenden Spielzeit und, sofern sie hierauf verzichten oder aus anderen Gründen keine Lizenzbestätigung für die DEL erhalten, für die 2. BL der ESBG.
8.3. Der Meister der 2. BL der ESBG erlangt die sportliche Qualifikation zur Teilnahme am Spielbetrieb der DEL in der folgenden Spielzeit, unter der Voraussetzung, dass nicht schon 16 andere Clubs gemäß Absatz (2) für den Spielbetrieb der DEL sportlich qualifiziert sind.
8.4. Der Vizemeister der 2. BL der ESBG erlangt die sportliche Qualifikation zur Teilnahme am Spielbetrieb der DEL in der folgenden Spielzeit, unter der Voraussetzung, dass nicht schon 14 andere Clubs gemäß Absatz (2) und (3) für den Spielbetrieb der DEL sportlich qualifiziert sind.
8.5. Abweichend von 8.2. bis 8.4. gilt für die sportliche Qualifikation zur Teilnahem am Spielbetrieb der DEL zur Saison 2006/2007 folgendes:
a) Jeder DEL-Club der Saison 2005/2006, der nicht abgestiegen ist, ist sportlich qualifiziert.
b) Der Meister der 2. BL der ESBG in der Saison 2005/2006 ist sportlich qualifiziert.
c) Sollte der gemäß b) sportlich qualifizierte ESBG-Club keinen Antrag zu Aufnahme in den Spielbetrieb der DEL stellen oder keine Lizenz hierfür erhalten, so ist der Vize-Meister der 2. BL der ESBG der Saison 2005/2006 sportlich qualifiziert.
d) Sollte auch der gemäß c) sportlich qualifizierte ESBG-Club keinen Antrag zur Aufnahme in den Spielbetrieb der DEL stellen oder keine Lizenz hierfür erhalten, so ist der sportliche Absteiger der DEL aus der Saison 2005/2006 sportlich qualifiziert.
A puck is a hard rubber disc that hockey players strike when they can't hit one another. ~Jimmy Cannon